Das Osmanische Reich musste handeln und sich vor den armenischen Rebellen verteidigen. Zuerst belegte die Regierung die Parteien Huntschak und Daschnak mit Verbot, weil sie die armenischen Aufstände organisierten. Die Pläne zur Umsiedlung wurden vorbereitet und am 27. Mai 1915 als Umsiedlungsgesetz erlassen. Ziel dieses Gesetzeserlasses war es, die Armenier von der Tötung und Zerstörung abzuhalten und den Bürgerkrieg zu beenden.